Das hält man doch im Kopf nicht aus

Ilona Kiesel ist als Finanzbuchhalterin in einem Kaufhaus angestellt. In den vergangenen Wochen arbeitete sie wegen einer anstehenden Steuerprüfung fast ohne Pausen an ihrem Bildschirmarbeitsplatz in einem Großraumbüro. Die Tage mit hochkonzentrierter Datenprüfung übersteht sie nur mit Schmerztabletten. Schon am Morgen fühlt sich die Nackenmuskulatur steif an und im Verlauf des Tages werden die Kopfschmerzen immer unerträglicher. Auch ihre Augen brennen und tränen häufig.

Stress für Körper und Augen

Wussten Sie, dass Spannungskopfschmerz die häufigste Form wiederholt auftretender Kopfschmerzen ist? Er tritt in der Regel beidseitig und dumpfdrückend auf. Oft beginnt der Schmerz im Nacken oder der Stirn. Spannungskopfschmerzen können nach einigen Minuten vergehen, aber auch über Tage oder Wochen anhalten. Auch die Sehkraft wird davon ungünstig beeinflusst.

Auslöser für Verspannungen in der Kopf-, Nacken- und Schultermuskulatur

Verspannungen und Kopfschmerzen können unterschiedliche Ursachen haben. Gerade bei Bildschirmarbeitsplätzen – Schätzungen zufolge gibt es davon immerhin 18 Millionen in Deutschland – treten diese besonders häufig auf. Auslöser sind nicht selten ungünstige Arbeitsbedingungen wie z. B. schlechte Beleuchtung, ungeeignete oder falsch ausgerichtete Möbel sowie zu wenige Bildschirmpausen. Zeitdruck, Konflikte im Team oder mit der Führungskraft können sich ebenfalls negativ auf den Beschäftigten auswirken. Nicht zuletzt kann eine konstant unveränderte Körperhaltung sowie Bewegungsmangel zusätzlich Auslöser für Kopfund Nackenschmerzen sein.

Notebook – nur nicht auf Dauer!

Viele Beschäftigte arbeiten häufig mit Notebook von unterwegs, da man so besonders mobil und flexibel ist. Aber denken Sie daran, Notebooks erfüllen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen eines Bildschirmarbeitsplatzes.

Fazit: Notebooks sind allenfalls für kurze Tätigkeiten oder die Arbeit unterwegs geeignet. Tipp: Bei längerer Nutzung eines Notebooks sollten externe Arbeitsmittel (Tastatur, Maus, Monitor) angeschlossen werden.

Das können Sie selbst tun

Die folgenden Hinweise stellen Möglichkeiten dar, wie Sie den Beanspruchungen durch die Arbeit am Bildschirm begegnen können.

  • Ergonomische Einrichtung des Arbeitsplatzes: Berücksichtigen Sie die Regeln für eine ergonomische Bildschirmarbeit, wie z. B. Sitzhöhe, Ausrichtung und Neigung des Bildschirms. 
  • Bewegung am Arbeitsplatz: Ideal ist ein Wechsel zwischen gehen, stehen und sitzen. Unterbrechen Sie die Arbeit am Bildschirm durch andere Arbeiten, z. B. Gang zum Kopierer, Telefonate im Stehen, Besprechung im Gehen. 
  • Dynamisches Sitzen: Auch im Sitzen können Sie in Bewegung bleiben. Dynamisches Sitzen bedeutet, das Gewicht zu verlagern und zwischen verschiedenen Sitzpositionen zu wechseln. 
  • Pausengestaltung: Nutzen Sie Ihre Pause zur Entspannung und Bewegung. Auch für die Augen gibt es spezielle Erholungsübungen.
  • Freizeit: Sorgen Sie in der Freizeit für körperliche Aktivität und Bewegung in frischer Luft.

Das kann Ihr Arbeitgeber tun Der Arbeitgeber muss eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen durchführen und geeignete Maßnahmen treffen, um die Gefährdungen am Bildschirmarbeitsplatz möglichst gering zu halten. Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Bildschirmarbeitsplätze nach aktuellen ergonomischen Gesichtspunkten zu prüfen und einzurichten.

  • Ergonomische Gestaltung: Dazu gehören z. B. ausreichend Bewegungsraum, eine blendfreie Beleuchtung, ergonomische Software und Stühle, die dynamisches Sitzen ermöglichen. Einige Unternehmen gehen auf Wünsche und spezielle Bedürfnisse ihrer Beschäftigten bei der Arbeitsplatzgestaltung ein, wie z. B. höhenverstellbare Tische, Auswahlmöglichkeiten bei den Schreibtischstühlen, blendfreie Oberflächen von Möbeln und Monitoren oder ergonomische Arbeitsmittel wie Auflagemöglichkeiten für die Hände. 
  • Arbeitsorganisation: Die Bildschirmarbeit sollte so organisiert werden, dass sie regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, damit die Belastungen durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringert werden. 
  • Unterweisung, z. B. zu folgenden Themen: Einstellen von Tisch und Stuhl, ergonomisch günstige Arbeitshaltung, Einrichtung des Arbeitsplatzes und Beleuchtung. 
  • Untersuchung der Augen und des Sehvermögens: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit am Bildschirm, in festgelegten Abständen und bei Auftreten von Sehbeschwerden eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens durch hierzu befugte Ärzte anzubieten. 
  • Falls eine spezielle Sehhilfe für die Arbeit am Bildschirmgerät notwendig ist, muss der Arbeitgeber diese Bildschirmbrille zur Verfügung stellen.