Glossar

Arbeitsschutz – ArbSch
Der Arbeitsschutz sichert Arbeitnehmer gegen Gefahren ab und schützt sie vor arbeitsbedingten Krankheiten. Dessen wichtigste gesetzliche Grundlage in Deutschland ist das Arbeitsschutzgesetz. Es verpflichtet den Arbeitgeber, seine Mitarbeiter vor Gefahren an Maschinen, Geräten und Anlagen zu schützen. In gefährlichen Arbeitsbereichen muss er besondere Sicherheitsvorkehrungen treffen. Außerdem muss er die Beschäftigten über Risiken aufklären. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat bei allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes hinzuziehen. Dieser achtet auf die Einhaltung der Vorschriften zum Arbeitsund Gesundheitsschutz.
Quelle: Glossar www.bmas.de

Arbeitszeit – ArbZ
Arbeitszeit im Sinne dieses Arbeitszeitgesetzes (AZG) „ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen“.
Quelle: Arbeitszeitgesetz 

Beanspruchung
Beanspruchung ist die unmittelbare (nicht langfristige) Auswirkung der Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden und augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategien.
Quelle: RKW, Inqa (2005) 

Belastung
Eine Belastung ist die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und körperlich oder psychisch auf ihn einwirken.
Quelle: RKW, Inqa (2005)

Betriebliche Gesundheitsförderung – BGF
Betriebliche Gesundheitsförderung umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.
Quelle: www.luxemburger-deklaration.de

Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM
Seit 2004 sind Arbeitgeber nach §84 SGB IX verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist ein Instrument, um den Folgen des demografischen Wandels wirksam zu begegnen. Gleichzeitig sichert das BEM durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen, den Arbeitsplatz zu behalten.
Quelle: Glossar www.bmas.de 

Betriebliches Gesundheitsmanagement – BGM
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist die systematische, zielorientierte und kontinuierliche Steuerung aller betrieblichen Prozesse, mit dem Ziel, Gesundheit, Leistung und Erfolg für den Betrieb und alle seine Beschäftigten zu erhalten und zu fördern.
Quelle: Unfallkasse des Bundes (2009)

Ergonomie

Es gibt im deutschsprachigen Raum keine allgemeingültige Definition der Ergonomie. Gemeinhin wird darunter verstanden, dass die Arbeitsbedingungen dem Menschen anzupassen sind – und nicht umgekehrt. Ein Arbeitsplatz ist dann ergonomisch gestaltet, wenn er keine Gesundheitsgefahren und arbeitsbedingte Erkrankungen verursacht und ein angenehmes Arbeiten im Sinne von Wohlbefinden ermöglicht. Kriterien der Ergonomie sind Schädigungslosigkeit, Ausführbarkeit, Erträglichkeit und Beeinträchtigungsfreiheit.
Quelle: www.ergo-online.de