Stelle ausschreiben

Stelle ausschreiben

Auf Basis des Anforderungsprofils formulieren Sie nun eine Stellenausschreibung. Die folgende Check liste benennt alle wesentlichen Punkte, die eine Stellenausschreibung beinhalten sollte. Selbstverständlich können Sie auch weitere Elemente hinzufügen.

Bestandteile einer Stellenausschreibung

  • Kurze Präsentation Ihres Unternehmens: Was haben Sie als Unternehmen zu bieten?
  • Bezeichnung der Position
  • Wöchentliche Arbeitszeit, Einstellungstermin, ggf. Befristung
  • Kernaufgaben der Position
  • Bei Stellenantritt erforderliche Kompetenzen, Spezialkenntnisse, Berufserfahrung und Abschlüsse
  • Wünschenswerte Kompetenzen, Spezialkenntnisse, Berufserfahrung und Abschlüsse
  • Hinweise auf Einarbeitungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
  • Bewerbungsfrist
  • Erforderliche Bewerbungsunterlagen (z. B. Anschreiben, Lebenslauf, Dokumente, Möglichkeiten des indirekten Belegens von Kompetenzen wie Referenzen oder Arbeitsproben)
  • Kontaktangaben des Unternehmens
  • Leichte Sprache, die auch Menschen verstehen, die beispielsweise nicht gut Deutsch können oder die Lern- und Leseschwierigkeiten haben
  • Keine Formulierungen, die Personen aufgrund Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder sexuelle Identität ausgrenzen könnten
  • Bei Stellenausschreibung im Ausland: Stellenanzeige in Fremdsprache verfassen

Tipp: So sprechen Sie spezielle Zielgruppen direkt an:

  • »Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung« in verschiedenen Sprachen«
  • »Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt.«
  • »Frauen, Ältere […] sind ausdrücklich zur Bewerbung auf gefordert.«
  • »Arbeit in Teilzeit ist grundsätzlich möglich.«
  • Weitere Informationen

Jeweils ein negatives und ein positives Beispiel (So lieber nicht / Lieber so) für eine Stellenausschreibung können dem entsprechenden pdf-Dokument des Leitfadens entnommen werden.

Tipp: Formulieren Sie Ihre Stellenausschreibung in leichter Sprache. So geht’s:

  • Verzichten Sie auf Abkürzungen und Fremdwörter.
  • Verwenden Sie kurze Sätze und kurze Wörter.
  • Sprechen Sie die Bewerberinnen / Bewerber persönlich an.
  • Heben Sie wichtige Informationen hervor.
  • Weitere Informationen 

Tipp: Achten Sie auf die Vorgaben des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG). Vermeiden Sie alles, was diskriminierend verstanden werden könnte. Weitere Informationen dazu finden Sie bei der Antidiskriminie­rungsstelle des Bundes.

Stellenausschreibung im Ausland

  • Wenn Sie auch an ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern interessiert sind, geben Sie dies bei Ihrer Stellenausschreibung bei der Bundesagentur für Arbeit an. Der Arbeitgeber-Service schaltet die Zentrale Auslandsund Fachvermittlung (ZAV) ein, die mit ausländischen Arbeitgeberverwaltungen eng zusammen arbeitet.
  • Verwenden Sie in Ihrer Stellenanzeige z. B. die Landessprache oder die gängige Fremdsprache.
  • Weltweit gibt es verschiedene Bezeichnungen für Berufe und Tätigkeiten. Beschreiben Sie die Arbeitsaufgaben und Anforderungen der Stelle daher möglichst genau.
  • Handelt es sich um eine Tätigkeit, die einen formalen Abschluss erfordert, dann signalisieren Sie, dass Sie bei der Anerkennung des ausländischen Abschlusses behilflich sind.
  • Benennen Sie präzise die Deutschkenntnisse, die Sie erwarten. Orientieren Sie sich dabei am europäischen Referenzrahmen: A1 = Anfängerin bzw. Anfänger bis C2 = annähernd mutter sprachliche Kenntnisse. Oftmals reicht ein Sprachniveau von B1 oder B2 (fortgeschrittene bzw. selbstständige Sprachverwendung) für eine Tätigkeit in Deutschland aus.
  • Beachten Sie, dass im Herkunftsland möglicherweise andere Bewerbungsunterlagen üblich sind. Seien Sie offen für ungewöhnliche Bewerbungen und Bewerbungsunterlagen.

Die Auslandsrekrutierung

Deutschland öffnet sich für internationale Fachkräfte. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche rechtliche Zugangshürden abgebaut. Die Beschäftigung einer Bewerberin oder eines Bewerbers aus dem Ausland ist heute leichter als in der Vergangenheit. Hier können Sie einen ersten Überblick über rechtliche Regelungen erhalten und weitere Anlaufstellen finden.

Ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich?

Die formale "Arbeitserlaubnis", wie sie früher von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt wurde, ist weitestgehend abgeschafft worden. Stattdessen gibt es heute für Menschen aus bestimmten Herkunftsländern Aufenthaltstitel, die zu einer Arbeit in Deutschland berechtigen. Innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes gilt weitgehende Arbeitnehmerfreizügigkeit.

Was bedeutet Arbeitnehmerfreizügigkeit?

Arbeitnehmerfreizügigkeit bedeutet, dass eine Beschäftigung in einem EU-Mitgliedsstaat aufgenommen und ausgeübt werden kann. Sie besteht für Fachkräfte aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Fachkräfte aus diesen Ländern können ohne Aufenthaltstitel beispielsweise in Deutschland arbeiten. Lediglich kroatische Staatsangehörige müssen in der Regel über eine Arbeitsgenehmigung-EU verfügen, bis auch für sie in Deutschland die uneingeschränkte europarechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt.

Und Drittstaatsangehörige?

Angehörige der Staaten, die nicht zur EU und nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum sowie der Schweiz gehören, benötigen vor ihrer Einreise einen Aufenthaltstitel, der auch die Beschäftigung ausdrücklich erlaubt. Eine Ausnahme bilden Staatsangehörige aus Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Monaco, Neuseeland und den USA. Sie können auch nach der Einreise ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen.

Beispiele für Aufenthaltstitel:

  • Für Akademikerinnen und Akademiker aus Drittstaaten gibt es beispielsweise den Aufenthaltstitel "Blaue Karte EU". Die Vergabe von diesem Aufenthaltstitel ist an Verdienstgrenzen gebunden.
  • Beruflich qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten ohne Hochschulabschluss haben grundsätzlich auch die Möglichkeit, einen Aufenthaltstitel zu bekommen. Voraussetzung ist ein Ausbildungsabschluss, der einem inländischen Abschluss entspricht. Darüber hinaus muss es sich zumeist um eine Berufsgruppe handeln, in der Fachkräfteengpässe vorliegen. Fragen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit nach der aktuellen "Positivliste", in der die entsprechenden Berufe aufgeführt sind. Für Berufe außerhalb der "Positivliste" erfolgt in der Regel eine Vorrangprüfung.

Was ist eine Vorrangprüfung?

Die zuständige Agentur für Arbeit prüft, ob für einen bestimmten Arbeitsplatz bevorrechtigte Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung stehen. Bevorrechtigt sind Deutsche, Bürgerinnen und Bürger aus den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz.

Ist das Verfahren einer Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse notwendig?

Wenn es sich um einen reglementierten Beruf (z. B. Anwalt, Arzt) handelt, ja. Grundsätzlich können Sie sich bei Ihrer zuständigen Kammer informieren. Darüber hinaus finden Sie allgemeine Informationen über die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.

Ihre Ansprechpartner für reglementierte Berufe finden Sie auf dieser Website.

Wo kann ich mich über finanzielle Fördermöglichkeiten informieren?

Sie können sich bei Ihrer Kammer oder Ihrem Berufsverband über Fördermöglichkeiten informieren. Darüber hinaus finden Sie hier Informationen zu MobiPro-EU. Dieses Förderprogramm richtet sich an junge Ausbildungsinteressierte aus dem europäischen Ausland und kann von Projektträgern beantragt werden.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Das Zuwanderungsrecht befindet sich im Wandel. Bringen Sie den aktuellen Stand am besten über einen fachkundigen Rechtsanwalt in Erfahrung.