Wer ist davon betroffen?

Wer ist davon betroffen?

Betroffen davon sind die Hersteller von Elektro(nik)geräten, die einer der im Gesetz genannten zehn Kategorien entsprechen und nicht Teil eines anderen Gerätes sind, das nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes fällt. Im Zweifelsfall klärt die STIFTUNG ELEKTRO-ALTGERÄTE REGISTER (EAR), ob ein Produkt davon betroffen ist. "Hersteller im Sinne dieses Gesetzes ist jeder, der […] gewerbsmäßig

  • Elektro- und Elektronikgeräte unter seinem Markennamen herstellt und erstmals im Geltungsbereich dieses Gesetzes in Verkehr bringt,
  • Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen im Geltungsbereich dieses Gesetzes weiterverkauft, wobei der Weiterverkäufer nicht als Hersteller anzusehen ist, sofern der Markenname des Herstellers gemäß Nummer 1 auf dem Gerät erscheint, oder
  • Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals in den Geltungsbereich dieses Gesetzes einführt und in Verkehr bringt oder in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausführt und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt" (§ 3 [11] ElektroG).

Auch der Vertreiber gilt als Hersteller im Sinne dieses Gesetzes, soweit er vorsätzlich oder fahrlässig neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet.