Die Ökodesign-Richtlinie

Die Ökodesign-Richtlinie

Den Begriff Ökodesign haben Sie sicherlich schon öfter gelesenund gehört. Dahinter verbirgt sich aber nicht nur ein auf Ökoprodukte gerichtetes Design z. B. bei Möbeln oder Textilien, sondern auch eine konkrete Richtlinie der Europäischen Union, diesich auf den Energieverbrauch von bestimmten Produktartenbezieht. Aus ihr ergeben sich konkrete Anforderungen für dieProduktentwicklung einer zunehmenden Anzahl an Produkten.Als wesentliches Element der EU-Strategie zur sogennantenIntegrierten Produktpolitik zielt sie darauf ab, die Umweltverträglichkeit und insbesondere die Energieeffizienz bestimmterProduktgruppen zu verbessern. Die erste Ökodesign-Richtlinie2005/32/EG trat bereits im Jahr 2005 in Kraft und wurde imJahr 2008 durch das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG)in deutsches Recht umgesetzt. Aufgrund der Neufassung derRichtlinie im Jahr 2009 (Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG)wurde das EBPG 2011 novelliert und trägt seitdem den TitelEnergieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG).