KI menschengerecht und nutzerzentriert gestalten

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz wird zu einer neuen Stufe der Veränderung von Arbeit führen, mit deutlichen Unterschieden zur bisherigen Automatisierung und Digitalisierung. … KI hat Auswirkungen auf Anforderungen, Kompetenzen, Arbeitsplätze, Arbeitsorganisation und Arbeitsbeziehungen. Ein ganzheitlicher, menschengerechter und nutzerzentrierter Ansatz ist essentiell für die Entwicklung und positive Nutzung von KI in der Arbeitswelt und Voraussetzung dafür, die Innovations- und Produktivitätspotenziale von KI auszuschöpfen.

Dieses Zitat stammt aus der Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung aus dem Jahr 2018. Wenn die KI-Technologie das Potenzial hat, die Arbeitswelt stärker zu verändern als alle technologischen Neuerungen vor ihr, dann stellt dies jeden einzelnen Betrieb, der KI einführen und nutzen will, vor neue Herausforderungen. Diese Prognose bedeutet aber auch, dass sich jedem Unternehmen mit jedem KI-Vorhaben die Chance eröffnet, die Arbeitswelt der Zukunft mitzugestalten.

Ohne Akzeptanz kein wirtschaftlicher Nutzen

Betriebliche Veränderungsprozesse sind umso erfolgreicher, je größer ihre Akzeptanz in der Belegschaft ist. Dies gilt vor allem für solche Veränderungen, welche die Arbeit und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten unmittelbar betreffen. Und dies ist bei KI-Vorhaben, bei kleinen ebenso wie bei großen, stets der Fall.

Wie jede andere technologische Entwicklung vor ihr kann die KI-Technologie zum Wohl und Nutzen aller und der arbeitenden Menschen eingesetzt werden. Die selbstlernende KI-Technologie eröffnet jedoch neue Optionen zur Kontrolle der Arbeit und zur Entmachtung derer, die mit ihnen arbeiten müssen - auch unbeabsichtigterweise. Beispielsweise kann sie die Entwertung von Qualifikationen zur Folge haben. Und die Sorge vieler Beschäftigter vor Job- und Statusverlust oder ihre Befürchtung, künftig der Maschine unterworfen zu werden, sind keinesfalls unbegründet.

Wer nicht riskieren will, dass betriebliche KI-Vorhaben schon im Ansatz scheitern, sollte seine Beschäftigten nicht außen vorlassen. Es könnte sonst passieren, dass eine implementierte KI-Anwendung nicht entsprechend genutzt wird oder schlicht nicht genutzt werden kann. Schlimmstenfalls können teure Investitionen ungenutzt verpuffen.

Beteiligung zahlt sich aus

Dieses Risiko lässt sich durch eine frühzeitige Information und Einbindung der Belegschaft vermeiden. Gerade weil die Technologie für alle Betriebsangehörigen noch weitgehend Neuland ist, können Führungskräfte, Beschäftigte sowie Betriebsräte die KI-Technologie nur annehmen und mit ihr erfolgreich arbeiten, wenn alle die Zielsetzung der Technikanwendung im eigenen Unternehmen verstehen und mittragen. Das schließt ein, dass sich alle Betroffenen als kompetent und souverän im Umgang mit der KI-Anwendung erfahren und die Auswirkungen eines KI-Einsatzes auf ihre Arbeitsbedingungen kennen und mitgestalten können.

Eine kontinuierliche Mitarbeiterbeteiligung am gesamten Planungs- und Einführungsprozess wird daher auch zur Erhöhung des wirtschaftlichen Nutzens von KI-Vorhaben beitragen. Denn oft haben die Beschäftigten eines Unternehmens ein sehr konkretes Wissen über ihre jeweiligen Arbeitsprozesse und entwickeln Verbesserungsvorschläge. Dies kann sowohl für die Planung von KI-Vorhaben als auch in Pilotphasen vor der finalen Systemeinführung von großem Wert sein. Das Erfahrungswissen der Beschäftigten und ihre Ideen können in die Gestaltung der Arbeit mit KI einfließen oder sogar weitere Einsatzfelder für KI-Anwendungen identifizieren, die bei einer rein technischen oder ökonomischen Betrachtung jenseits der Arbeitspraxis eher nicht in den Blick geraten.

Möglichkeiten der Beteiligung

Die Einbindung der Beschäftigten bei der Einführung und Nutzung von KI kann auf mehreren Wegen erfolgen. Entweder repräsentativ durch die im deutschen Arbeitsrecht geregelte, institutionalisierte Mitbestimmung, also durch einen gewählten Betriebsrat. Oder in direkter Form durch informelle Beteiligungsformen.

Im deutschen Arbeitsrecht ist die repräsentative Mitbestimmung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) geregelt. Ein Betriebsrat hat vielfältige Mitbestimmungsrechte und -pflichten. So beispielsweise bei der Einführung technischer Einrichtungen, beim Arbeits- und Gesundheitsschutz, bei der Weiterbildung oder bei Richtlinien zur Personalauswahl. Für gelingende KI-Vorhaben ist die rechtzeitige und umfassende Information der Betriebsräte zentral, damit diese die Planungen prüfen und, sofern Mitbestimmungsrechte greifen, tätig werden können.

Da es sich anders als bei bisherigen Technologien bei der KI-Technik um lernfähige Systeme handelt, denen eigen ist, dass sie sich verändern und Veränderungen bewirken können, reicht das Instrument Betriebsvereinbarung in der bisherigen Form in manchen Fällen nicht aus. Mitbestimmungsexpertinnen und -experten empfehlen daher prozessorientierte, proaktiv abgeschlossene (Rahmen-)Betriebsvereinbarungen zu den Grundsätzen bei der Einführung von KI. Zusätzlich ist es sinnvoll, die repräsentative Mitbestimmung durch Formen direkter Partizipation zu ergänzen, die eng an die Arbeitsbezüge gekoppelt sind.

Nun gibt es in kleinen Betrieben nur selten einen Betriebsrat, so dass die gesetzliche Mitbestimmung hier nicht greift. Die Beteiligung der Beschäftigten kann dann auf informellen Wegen erfolgen, die ihre eigenen Vorteile haben: Die Kontakte zwischen den Mitarbeitenden, Führungskräften und der Geschäftsleitung sind meist eng. Sie stehen in direktem kontinuierlichem Austausch und kommunizieren sehr häufig in einem Klima des Vertrauens. Die Suche nach guten Lösungen für den Betrieb erfolgt oft gemeinsam. Hier bieten sich vielfältige Ansatzpunkte.

Tipps zum Wie

Um die Sichtweisen aller Betriebsangehörigen auf KI-Vorhaben und die Interessen der Beschäftigten in KI-Vorhaben einzubinden, empfiehlt sich die Bildung einer Projektgruppe. Ihre Stärke liegt darin, dass die Beteiligung im Rahmen eines transparenten und strukturierten Prozesses erfolgt, der sämtliche Schritte der Gestaltung der KI-Lösung umfassen sollte.

Bei der Zusammensetzung der Projektgruppe ist zu berücksichtigen, dass alle funktionalen Sichtweisen auf das KI-Vorhaben und alle Interessen berücksichtigt werden. So sollten neben Führungskräften immer auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen betroffenen Arbeits- und Funktionsbereichen in das Projektteam geholt werden. Sie können das Praxiswissen aus dem Arbeitsalltag einbringen, kennen die Arbeitsabläufe gut und sind mit den konkreten Interessen und Sorgen der Beschäftigten vertraut.

Ergänzend zur Arbeit einer Projektgruppe kommen für eine unmittelbare Beteiligung der betroffenen Beschäftigten weitere konkrete Einzelschritte in Betracht. So etwa bei der Planung von Qualifizierungen, bei der Anhörung in Pilotphasen oder bei der Evaluation in Gestalt von Rückmeldungen über Erfolge und Probleme. Je nach Anlass kann die Durchführung von Workshops mit den Beschäftigten sinnvoll sein, um bedarfsgerechte Gestaltungslösungen für KI in den Arbeitsbereichen zu entwickeln.

Fazit

Für einen erfolgreichen KI-Einführungsprozess sind drei grundlegende Faktoren wesentlich: Transparenz, Kompetenz und Partizipation. Sie bilden den Nährboden für Akzeptanz gegenüber der neuen Technologie. Und zwar einer aktiven Akzeptanz, die mitgetragen und daher auch praktiziert wird: Beteiligung zahlt sich aus!

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