Junge Menschen für eine Ausbildung zu gewinnen ist nicht leicht. Ein gutes Argument für eine Ausbildung in einem bestimmten Betrieb könnte das Angebot einer mobilen Ausbildung sein. Wir haben mit Lynn Bornkamp, Manager Apprenticeship, darüber gesprochen, wie sie bei der Sulzer GmbH das Thema mobiles Ausbilden organisiert und was dabei zu beachten ist. 

Unter dem Begriff "mobiles Ausbilden" verstehen wir, dass ein Teilbereich der Berufsausbildung digital via Telearbeit durchgeführt werden kann, sofern es die Rahmenbedingungen zulassen und sobald der Azubi entsprechend darauf vorbereitet wurde. Mobiles Ausbilden kann also als ergänzender Baustein zur Durchführung der Berufsausbildung integriert werden.

Seit wann ist mobiles Ausbilden bei Sulzer ein Thema und gab es einen konkreten Auslöser dafür?

Der Auslöser für die mobile Ausbildung war ganz klar die Corona-Pandemie. Wir waren, wie viele andere Firmen auch, von heute auf morgen dazu gezwungen uns zu überlegen, wie wir trotz der Einschränkungen weiterhin eine gute und qualitative hochwertige Durchführung der Ausbildung gewährleisten können und unsere Azubis intensiv remote betreuen können. Nachdem es in 2021 dann eine Betriebsvereinbarung zum Thema mobiles Arbeiten bei Sulzer gab, haben wir im Rahmen der Ausbildung eine entsprechende Richtlinie zum mobilen Ausbilden als Ergänzung verfasst, um hier auf die Voraussetzungen und Besonderheiten der Azubis einzugehen und ein klares Verständnis im Unternehmen zu schaffen.

Inwiefern unterscheiden sich die Richtlinien für die mobile Ausbildung und die allgemeinen Betriebsvereinbarung zum Thema mobilen Arbeiten? 

Grundsätzlich gilt für unsere Azubis auch das, was in der allgemeinen Betriebsvereinbarung geregelt ist. Der betriebliche Teil der Ausbildung sollte zu ca. 40 Prozent vor Ort und ca. zu 60 Prozent remote erfolgen. Jedoch gibt es im Kontext der Ausbildung einige Ausnahmen und Voraussetzungen. Diese sind beispielsweise, dass in der Probezeit der Azubis (die ersten vier Monate der Ausbildung) kein mobiler Anteil vorgesehen ist, damit zunächst der Arbeitsalltag
an sich kennengelernt werden kann. Ebenso muss mobiles Ausbilden immer vorab mit dem Ausbildenden und Ausbildungsbeauftragten abgestimmt sowie im Ausbildungsnachweis dokumentiert werden. Darüber hinaus haben wir festgehalten, dass mobiles Ausbilden nicht bei Pflichtschulungen oder anderen Präsenzveranstaltungen möglich ist.

Wie kann ich mir konkret die ausformulierten Richtlinien bzw. Hinweise für die Ausbildenden und Ausbildungsbeauftragten vorstellen?

Wir haben einige Hinweise für unsere Ausbildenden und Ausbildungsbeauftragten formuliert, die ich Ihnen gerne auflisten möchte. Daraus lässt sich ableiten, dass am Erfolg der erfolgreichen mobilen Ausbildung maßgeblich auch die Betreuenden der Azubis beteiligt sind:

  • Im Rahmen der Ausbildung steht jederzeit die Vermittlung der Ausbildungsinhalte im Vordergrund.
  • Der Ausbildende sowie der Ausbildungsbeauftragte haben sicherzustellen, dass analog der Ausbildung vor Ort eine ausreichende Kommunikation mit dem Auszubildenden gewährleistet ist.
  • Die Auszubildenden werden auch beim mobilen Ausbilden im selben Maße, wie im Betrieb, durch den Ausbildenden oder den Ausbildungsbeauftragten ordnungsgemäß angeleitet. Die Arbeitsergebnisse werden entsprechend kontrolliert.
  • Der Ausbildende prüft in regelmäßigen Abständen und in geeigneter Art und Weise, ob entsprechende Ausbildungsinhalte durch seine Auszubildenden mobil erlernt werden können.
  • Insbesondere bei unvorhergesehenen ausbildungsrelevanten Ereignissen muss für Auszubildende und Ausbildenden sowie Ausbildungsbeauftragte jederzeit ein Wechsel zwischen dem mobilen Ausbilden und der betrieblichen Vor-Ort-Ausbildung möglich sein.
  • Der Ausbildende und der Ausbildungsbeauftragte müssen für den Auszubildenden erreichbar sein. Bei Bedarf auch in der Ausbildungsstätte.

Passen Sie Ihre Richtlinien von Zeit zu Zeit an, z. B. durch Feedback der Azubis?

Seit Erstellung unserer Richtlinie zum mobilen Ausbilden sind daran noch keine Änderungen erfolgt, jedoch haben wir festgestellt, dass wir bei der Auslegung der möglichen remote Ausbildungsinhalte von Zeit zu Zeit Anpassungen vornehmen mussten. Dies ging vor allem damit einher, dass vor allem interne Abteilungen (interne IT, Marketing, Personal etc.) einen Großteil ihrer Arbeit wieder vor Ort verrichten. Da wir einige Azubis in internen Abteilungen
beschäftigen, wurden auch hier entsprechende Anpassungen vorgenommen.

Lassen diese Richtlinien auch in gewisser Weise Flexibilität im Alltag zu?

Aus meiner Sicht ist es besonders wichtig den Beteiligten eine gewisse Flexibilität und Gestaltbarkeit zu gewähren. Die Azubis und Ausbildungsbeauftragten in den Teams können selbst entscheiden, wie sie die Parameter in der Richtlinie zum mobilen Ausbilden leben, z.B. an welchen Wochentagen sie vor Ort oder remote arbeiten, ob sie hier feste Tage einführen oder das von Woche zu Woche neugestalten wollen. Ich denke gerade diese positive Auswirkung der Pandemie, die Flexibilität, sollten wir weitgehend bewahren.

Welche Vorteile ergeben sich durch die mobile Ausbildung für Sie als Arbeitgeber bzw. für die Azubis?

Der größte Vorteil ist sicherlich, dass die Azubis direkt zum Berufseinstieg die Herausforderungen der aktuellen Arbeitswelt kennenlernen und zur Übernahme in Festanstellung darauf vorbereitet sind, was es bedeutet remote zu arbeiten. Wir als IT -Unternehmen arbeiten sehr stark remote und standortübergreifend mit Near- und Offshore-Partnerinnen und Partner, da gehört mobiles Ausbilden auf jeden Fall auf die Tagesordnung und ist somit für eine gute Vorbereitung auf die Arbeitswelt nicht wegzudenken.

Ein weiterer Vorteil ist für uns als Arbeitgeber sicherlich auch, dass die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Azubis hieraus auch weitaus flexibler Arbeiten können und keine durchgängige vor Ort Präsenz zur Azubi-Betreuung abdecken müssen. Für die Azubis sind es meiner Meinung nach die typischen Vorteile von remote Arbeit wie bspw. Zeitersparnis oder flexiblere Gestaltung des Arbeitstages.

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