Verabschiedung
Die von der Projektgruppe erarbeiteten Regelungen und Vereinbarungen zu mobiler Arbeit müssen verabschiedet werden. In Betrieben ohne Betriebsrat reicht die Unterschrift der Geschäftsführung. In Betrieben mit Betriebsrat sind die Unterschriften von Geschäftsführung und Betriebsrat erforderlich.
Die Vereinbarungen und neuen Regelung sollten in beiden Fällen im Betrieb öffentlich gemacht werden. Die Devise lautet: „Tue Gutes und rede darüber“. Eine Versammlung der Belegschaft oder eine Betriebsversammlung nach dem Betriebsverfassungsgesetz bieten ein gutes Forum, gerade wenn die Beteiligung der Mitarbeitenden bei der Konzeptentwicklung für mobile Arbeit eine große Rolle gespielt hat.
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