Als Wunderwaffe zur Fachkräftesicherung gelobt, stellt sich jedoch zunehmend die Frage, welche Angebote und Maßnahmen überhaupt das Kriterium Familienfreundlichkeit erfüllen. Zumal sich in unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsphasen die Herausforderungen stark voneinander unterscheiden.

Gut 70 Prozent der Eltern in Deutschland schätzen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf als "nicht so gut" ein (Quelle: Monitor Familienleben 2013). Eine Quote, die zum Nachdenken anregt, zumal viele Angebote bereits existieren.

Von gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten lassen sich die freiwilligen betrieblichen Leistungen unterscheiden. So ermöglicht der Gesetzgeber Eltern bereits im Fall erkrankter Kinder eine Freistellung von bis zu 10 Tagen pro Jahr. Das Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz sorgt darüber hinaus für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gerade am Anfang der Familiengründung. Am häufigsten und einschneidensten ist aber sicherlich die generelle Möglichkeit, die Arbeitszeit zu reduzieren. Stehen keine betrieblichen Gründe dagegen, steht dieses Modell Beschäftigten (allerdings nur in Unternehmen über 15 Mitarbeitern) in Deutschland offen. Eine Möglichkeit, die aber auch mit Vorsicht zu genießen ist: Einmal die Möglichkeit genutzt, die Arbeitszeit zu reduzieren, ist die Aufstockung oft mit Schwierigkeiten verbunden. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es noch nicht, lediglich im Bundeselterngeld und Elternzeitgesetz ist dies geregelt.

Aber wie sieht es mit betrieblichen Möglichkeiten aus, wie der Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhöhen kann? Hier kommen v.a. flexible Arbeitszeitregelungen in Frage. Aber: Nicht alle flexiblen Arbeitszeitmodelle erhöhen die Vereinbarkeit tatsächlich. Ist die Flexiblität nur auf die betrieblichen Belange ausgerichtet – also der Arbeitgeber die Flexibilität bestimmt – erhöht dies nicht die Planungs- und Abstimmungspotenziale von Eltern und Beschäftigten mit Pflegeaufgaben (bspw. der eigenen Eltern).

Ist hier aber eine Balance möglich, können Angebote wie Teilzeit oder Teleheimarbeit einen wichtigen Beitrag leisten. Besonders Regelungen zur Flexiblität eines Arbeitstages bieten hier einen zusätzlichen Nutzen: Funktionszeiten, Gleitzeitarbeit oder Vertrauensarbeitszeit  in Verbindung mit einem Arbeitszeitkonto bieten einen großen Spielraum für Beschäftigte. Zugleich profitieren aber auch die Unternehmen von motivierten Beschäftigten. Wie flexible Arbeitszeiten funktionieren können, zeigen zwei Beispiele: Die Trefz GmbH hat das alte Schichtmodell über Bord geworfen und Funktionszeiten eingeführt, die Arbeitszeiten werden nun im Team selbstständig organisiert. Private Anliegen der Beschäftigten können so optimal eingebaut werden (zum Praxisbeispiele Trefz GmbH). Edeka Habig hat in seinem neuen flexiblen Arbeitszeitmodell sowohl für Eltern, Pflegende aber auch alle anderen Beschäftigten mit privaten Interessen Lösungen zur besseren Vereinbarkeit gefunden (zum Praxisbeispiel Edeka Märkte Habig).

Die Umstellung auf flexible Arbeitszeitmodelle bringt – so unsere Erfahrung – für alle Beschäftigten Vorteile. Hierzu benötigt es aber auch klare Regelungen und Absprachen, die sowohl den Beschäftigten als auch dem Betrieb Verlässlichkeit und Planbarkeit gibt.

Nicht vergessen möchte ich an dieser Stelle aber auch noch die Möglichkeit von Betrieben, eine betriebsinterne Kinderbetreuung zu organisieren. Meine Kollegin Ulrike Heitzer-Priem hat in ihrem Artikel auf diese Möglichkeit hingewiesen.

Die Dokumentation der oben angesprochenen Veranstaltung finden Sie hier.