Die Story ist uns häufiger zu Ohren gekommen: Ausländische Auszubildende kommen nach Deutschland und kehren vorzeitig aus den unterschiedlichsten Gründen zurück in Ihre Heimat. Es kann aber auch ganz anders kommen – der Ausbildungsbetrieb meldet Insolvenz an. Dieser Blogbeitrag dreht sich um einen solchen Fall – erfreulicherweise mit Happy End.

Noch bei unserer Bustour "Diversity@Work" vor einem halben Jahr lernen wir Alejandro aus Spanien kennen, der bei ELS-tec eine Ausbildung zum Elektroniker macht. Alles scheint vorbildlich zu laufen. Erfolgreich in der Ausbildung, umfassende Unterstützung von betrieblicher Seite in sozialer, sprachlicher und fachlicher Hinsicht. Überdies der Wunsch von Betrieb und Azubi, auch langfristig zusammenzuarbeiten. Lediglich der Wechsel von einem Fußballverein in ein Fitnessstudio scheint Alejandros Leben zu verändern.

Ein halbes Jahr später sieht die Sache anders aus. ELS-tec meldet Insolvenz an, der kleine Betrieb existiert de facto nicht mehr. Nicht nur für die Stammmitarbeiter bedeutet das Aus der Firma gravierende Veränderungen, auch für Alejandro stellt sich die Frage, wie er seine Ausbildung abschließen kann.

Versetzen wir uns gedanklich in Alejandro hinein – welche Fragen stellen sich dort. Wie geht es mit meiner Ausbildung weiter? Wo soll ich mich bewerben? Muss ich umziehen? Soll ich eine andere Ausbildung als Haustechniker anfangen? Existenzielle Fragen. Der normale Lauf der Dinge wäre jetzt mit Hilfe der Kammer einen neuen Ausbildungsbetrieb zu finden, der Alejandro übernimmt. Für den Azubi bedeutet die Eingewöhnung zusätzlichen Stress, da er sich ja bereits jetzt auf seine Abschlussprüfungen vorbereiten muss.

Doch erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Karsten Szwerinski, ehemaliger Mitarbeiter der insolventen Firma, gründet kurzerhand seinen eigenen Betrieb und entscheidet sich erneut für den Bewerber Alejandro. Nun führt er ihn zum Ausbildungsende und möchte ihn danach als qualifizierte Fachkraft einstellen. Zwar heißt die Firma nun ESC-tec GmbH & Co. KG i.G., aber der Azubi muss weder umziehen noch muss er sich komplett neu eingewöhnen. Es ist quasi ein Betriebswechsel ohne Betriebswechsel. Wir wünschen beiden eine weiterhin gelungene Zusammenarbeit!