Integration des Risikos Sucht in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung

Integration des Risikos Sucht in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung

Aus Sicht der Experten kann zudem eine konsequente Umsetzung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung Suchtprävention befördern. Auch über die Betriebssicherheitsverordnung kann – insbesondere bei gefahrgeneigten Tätigkeiten im Unternehmen – ein Bewusstsein für den Stellenwert von Suchtprävention geweckt werden.

Ebenso erhöht ein ausgeprägtes betriebliches Risikound Qualitätsmanagement die betriebliche Sensibilität und die Umsetzung der Suchtprävention (Beispiel Logistik: Vergabe von Aufträgen wird an entsprechende betriebliche Qualitätsstandards gekoppelt).

Sinnvoll, wenngleich in dem kleinbetrieblichen Kontext sehr schwierig, ist auch die Einbindung von Suchtprävention in das betriebliche Gesundheitsoder Qualitätsmanagement und die Vernetzung der Träger der Suchtprävention mit diesen betrieblichen und überbetrieblichen Akteuren.

Diese Integration ist erstens notwendig, um die bereits genannten Kommunikationsbarrieren des "ungeliebten" Themas Sucht zu überwinden; zweitens besteht dadurch die Chance, Suchtprävention in nachhaltige und umfassendere betriebliche Präventionsansätze einzubetten. Auf diese Weise könnten auch wichtige Andockpunkte für die primäre Prävention genutzt werden, wie die Dauerthemen "psychische Belastungen" und "psychische Erkrankungen".