Erste Schritte zum BIM-Ausbildungsstandard

Für eine erfolgreiche Digitalisierung der Bauwirtschaft in Deutschland müssen Digitalisierungsthemen und insbesondere die Methode Building Information Modeling (BIM) Teil der Aus- und Weiterbildung der Baubranche werden. Gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU-Bau) können durch qualifizierte Aus- und Weiterbildungsangebote von der Digitalisierung profitieren. Häufig fällt es ihnen jedoch schwer, die richtige Schulung oder den richtigen Anbieter für eine entsprechende Weiterbildungsmaßnahme zu finden.

Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) und der buildingSMART e.V. haben einen ersten Ausbildungsstandard in einer bundesweit einheitlichen Richtlinie zur Fort- und Weiterbildung, in VDI/BS-MT 2552 Blatt 8.1 „Building Information Modeling – Qualifikationen – Basiskenntnisse“, erarbeitet. Darin werden Kompetenzen, Qualifikationen und Lehrinhalte zur Vermittlung von BIM-Basiskenntnissen definiert und Rahmenbedingungen für den Ablauf festlegt, um die Qualität der Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen rund um die BIM-Methode sicherzustellen. Seit Mai 2018 bietet buildingSMART e.V. in Deutschland das Zertifizierungsprogramm „BIM Qualifikationen – Basiskenntnisse“ Weiterbildungsanbietern an. Das Programm ist zweistufig und orientiert sich an internationalen Rahmenlernzielen für BIM sowie an den Inhalten der VDI/BS-MT 2552 Blatt 8.1 (siehe: Abbildung 1).

Die erste Stufe ist das „Indiviual Qualification Program“, zur Vermittlung von BIM-Basiswissen. Mit dem in der zweiten Stufe darauf aufbauenden „Professional Certification Program“ wird ein weltweit gültiger Qualitätsmaßstab für die Bewertung und Vergleichbarkeit von BIM-Kenntnissen und -Kompetenzen angeboten.

Zielgruppen des Programms sind neben privaten Fort- und Weiterbildungsanbietern auch Kammern und deren Weiterbildungsakademien, staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und Weiterbildungsinstitute, Unternehmen mit dem Ziel innerbetrieblicher Weiterbildung, öffentliche und private Auftraggeber, Arbeitgeber in der Bau- und Immobilienwirtschaft, (Fach-)Hochschul-Absolventinnen und -Absolventen, Beschäftigte sowie (Fach-)Hochschul-Studierende und Auszubildende.

Ausgehend von den erforderlichen Basiskenntnissen, die im Rahmen der VDI/ BS-MT 2552 Blatt 8.1 erarbeitet wurden, hat die planen-bauen 4.0 GmbH Anforderungen an die Weiterbildungsträger erarbeitet und darauf aufbauend ein Listungs- und Anerkennungsverfahren für qualifizierte Schulungsanbieter eingeführt. Erklärtes Ziel ist es, auf Basis der breiten Wirtschaftsunterstützung im Rahmen der Gesellschafterstruktur von planen-bauen 4.0 eine im nationalen Markt auf breiter Basis anerkannte Qualifizierungsstruktur zu schaffen. (Den Link zur Übersicht der anerkannten Weiterbildungsträger finden Sie im Anhang.)

Auch die Bundesarchitektenkammer (BAK) und die Bundesingenieurkammer (BIngK) mit ihren insgesamt 31 Länderkammern haben sich bundesweit auf einen einheitlichen Fort- und Weiterbildungsstandard „BIM Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern“ für den Bereich des digitalen Planens und Bauens geeinigt. Mit der Einführung dieses BIM-Standards, dem bundesweiten Curriculum, wurde ein qualitätsgesichertes und flächendeckendes Angebot geschaffen. Als Grundlage der in Modulen aufgebauten Fort- und Weiterbildungskurse dient auch hier die VDI/buildingSMART 2552 Blatt 8 ff.

Mit ihrem Angebot an Basiskursen reagierten die BAK und die BIngK auf die erhöhten Aus-, Fort- und Weiterbildungsbedarfe – insbesondere bei der Vermittlung der BIM-Methodik. Auch Vertiefungskurse werden inzwischen angeboten. Die Einführung dieser BIM-Vertiefungslehrgänge im „BIM-Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern“ ging Mitte November 2020 mit einer digitalen Auftaktveranstaltung des Instituts Fortbildung Bau der Architektenkammer Baden-Württemberg an den Start.

Ein weiterer Fortschritt für die interdisziplinäre Fortbildung und Vernetzung von Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieuren und öffentlichen Bauherren zur BIM-Methode konnte Mitte 2020 durch eine Kooperationsvereinbarung über gemeinsame Lehrgänge zur digitalen Planungsmethode erzielt werden. Diese Kooperationsvereinbarung besteht zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), der Bundesarchitektenkammer (BAK) sowie der Bundesingenieurkammer (BIngK).

Auch die Bundesregierung hat den „BIM-Fortbildungsstandard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern“ für die Fortbildung von Beamten der öffentlichen Bauverwaltung adaptiert. Die Teilnahmeurkunden für die Lehrgänge gelten bei der Vergabe öffentlicher Bauprojekte des Bundes als Qualifizierungsnachweise.