Eine gute Regelung schaffen

Eine gute Überschaubarkeit der Leistungskette und der unterstützenden Funktionen, kurze Wege bei Entscheidungen und eine große soziale Nähe zwischen den Betriebsangehörigen sind Stärken von kleinen und mittelgroßen Unternehmen. Sie können das „Geschäft“ sowohl bei der Erarbeitung der Vereinbarung als auch beim späteren alltäglichen Umgang mit den Regelungen im betrieblichen Alltag erleichtern.

Die Regelungsdichte bei mobiler Arbeit kann abhängig von den Strukturen des Unternehmens und der Betriebskultur variieren. Wichtig ist es stets eine gute Balance zu finden: Penible und kleinteilige Regelungen können zu Unbeweglichkeit und zu langen und umständlichen Verfahren führen. Zu wenige und unklare Regelungen gehen demgegenüber zulasten der Verlässlichkeit und Erwartungssicherheit. Überdies kann schnell der Verdacht von „Nasenpolitik“ bei der Gewährung von Homeoffice aufkommen.

Auf jeden Fall zu beachten ist, dass die Regelungen zu mobiler Arbeit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, wie dem Arbeitszeitgesetz, den Bestimmungen des Arbeitsschutzes, des personenbezogenen Datenschutzes und der Datensicherheit. In Unternehmen mit Betriebsrat ist die Mitbestimmung zu beachten. Und selbstverständlich sind die technische Ausstattung mobiler Arbeit sowie Regelungen zur Kommunikation und Zusammenarbeit wichtige Themen, um produktive und gesunde mobile Arbeit zu ermöglichen. Im Folgenden geht es um die Regelungsgebiete für mobiles Arbeiten.

Unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen für Regelungen beachten:
Wenn sich das Unternehmen für Angebote mobiler Arbeit an die Beschäftigten entschieden hat, gibt es unterschiedliche Varianten für Regelungen und Vereinbarungen.

  • In Betrieben ohne Betriebsrat, der großen Mehrheit der KMU, können einzelvertragliche Lösungen zu mobiler Arbeit getroffen werden, und zwar entweder in den Arbeitsvertrag integriert oder als Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag.
  • Eine Betriebsvereinbarung zu mobiler Arbeit ist zwingend, wenn ein Betriebsrat im Betrieb vorhanden ist. Den Rahmen hierfür setzt das Betriebsverfassungsgesetz, das dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte gibt.

Da mobile Arbeit – in größerem Stil eingeführt – stark in die betrieblichen Abläufe eingreift, sind über einzelvertragliche Lösungen und Regelungen hinaus betriebsweite Rahmenregelungen zu empfehlen. Damit kann verhindert werden, dass Entscheidungen über Wünsche der Mitarbeitenden nur von Fall zu Fall und zufällig gefällt werden. Stattdessen sollten transparente und mit Blick auf die betrieblichen Bedingungen durchdachte Regelungen für mobile Arbeit getroffen werden. Dies würde auf die Entwicklung von in sich schlüssigen Arbeits(zeit)modellen für mobile Arbeit hinauslaufen.

Hinweis

Gerade in kleinen Unternehmen, in denen vieles Chefinnen- oder Chefsache ist, werden Personalfragen neben dem operativen Geschäft eher „hemdsärmelig“ entschieden. Einschlägig spezialisierte Fachleute für solche Themen fehlen häufig. Dort kann es sinnvoll sein, externe Fachleute zum Beispiel von den Kammern oder Arbeitgeberverbänden hinzuzuziehen, um sich rechtlich auf sicherem Terrain zu bewegen. Bei Arbeitsschutzthemen sind auch die Berufsgenossenschaften geeignete Ansprechpartnerinnen.