Statistisch gesehen kommt es bei 14 % aller Unternehmensnachfolgen zur ungeplanten Übergabe. D.h. das Unternehmen muss aufgrund von Krankheit oder Tod der Geschäftsführung übergeben werden. Als IHK empfehlen wir für den Fall einen Notfallplan aufzustellen und sich darüber Gedanken zu machen, wie das Unternehmen im Notfall weitergeführt werden soll. Ein Notfallplan fasst die wichtigsten unternehmerischen Regelungen zusammen, ist allerdings keine Rechtsgrundlage. Wie Sie eine gute Rechtsgrundlage für Unternehmen schaffen können und was es dabei zu berücksichtigen gibt, darum geht es in diesem Vortrag von Rechtsanwältin und Notarin, Eliane Krüger von der Lampe legal Anwaltsgesellschaft und Notare.

Im Unterschied zu Privatpersonen müssen Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Gestaltung ihres Testaments vieles beachten:

  • Sind sie durch die Vereinbarungen in den geltenden Gesellschaftsverträgen in der Gestaltungsfreiheit eingeschränkt?
  • Wie ist die Interessenlage der anderen Gesellschafterinnen/Gesellschafter, der eigenen Ehepartner oder der eigenen Abkömmlinge?
  • Welchen Einfluss hat der eheliche Güterstand auf die Erbfolge und damit auch auf die Gestaltung und muss man diesen vielleicht ändern?
  • Kann die steuerliche Belastung durch geschickte Gestaltung der Nachfolge gemindert oder - im Einzelfall - vielleicht ganz vermieden werden?


Die Weichen für die Zukunft eines Unternehmens werden maßgeblich auch bei der Gestaltung seines Testaments gestellt. Im Rahmen dieses Vortrages werden Sie die Grundzüge des Erbrechts unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Unternehmertestaments kennenlernen.

Die Veranstaltung findet in den Räumen der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg statt. Anmeldung über den Anmelde-Link.

Die Veranstaltung liegt in der Vergangenheit