Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Soziale Nachhaltigkeitsziele werden dagegen im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) adressiert und geregelt. Dieses deutsche Gesetz wird um weitere Sorgfaltspflichten aus der europäischen „Supply Chain Regulation“ erweitert. Das LkSG gilt in seiner derzeitigen Form für Großunternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden und 2024 ab 1.000 Mitarbeitenden. Da die Anwendbarkeit die gesamten Lieferketten der Unternehmen betrifft (inklusive unmittelbarer und unter Umstanden mittelbarer Zulieferer), ist es auch für KMU wichtig zu wissen, welche Sorgfaltspflichten von ihnen über ihre Lieferketten erwartet und eingefordert werden. Wie sich die Regelungen in Zukunft verändern werden, ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Leitfadens im Frühjahr 2025 nur schwer abzusehen. Denn sowohl auf europäischer, wie auch auf nationaler Ebene wird intensiv an Änderungen in Bezug auf das LkSG bzw. CSDDD gearbeitet:

Mögliche Änderungen auf nationaler Ebene
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode werden die Pläne zum LkSG folgendermaßen konkretisiert: Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll demnach abgeschafft und durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung ersetzt werden, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzen soll. Das hieße allerdings, dass das LkSG vorerst weiterhin Gültigkeit behalten würde. Gleichzeitig stellt der Koalitionsvertrag allerdings in Aussicht, die Berichtspflicht nach dem LkSG unmittelbar entfallen zu lassen sowie geltende gesetzliche Sorgfaltspflichten bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen, nicht zu sanktionieren.

Mögliche Änderungen auf europäischer Ebene
Auch die angesprochene Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) sieht sich möglichen Veränderungen ausgesetzt. So sollen die Mitgliedstaaten das Gesetz erst bis Juli 2027, also ein Jahr später als bislang, umsetzen müssen. Zudem sollen die Sorgfaltspflichten nur noch, analog zum LkSG, auf die eigene Geschäftstätigkeit und unmittelbare Zulieferer angewandt werden. Alle mittelbaren Geschäftspartner wären nur dann betroffen, wenn konkrete Hinweise und Risiken vorliegen. Ebenso sollen die Bewertung und Überwachung der Partner nur noch fünfjährlich stattfinden. Weiterhin ist geplant, die einheitliche EU-weite zivilrechtliche Haftung künftig durch nationale Regelungen zu ersetzen.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (gültig seit Juli 2021)
Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten

 

Anwendbarkeit:

  • 2021: Unternehmen mit Hauptsitz oder Zweigniederlassung in Deutschland ab 3.000 Mitarbeiter
  • 2024: Unternehmen mit Hauptsitz oder Zweigniederlassung in Deutschland ab 1.000 Mitarbeiter
  • Tätigkeiten der gesamten Lieferkette von Rohstoffgewinnung bis zur Inverkehrbringung

Verbot Verletzung menschenrechtsbezogener Pflichten:
Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Leibeigenschaft, Mißachtung geltender Arbeitsschutz, Mißachtung Koalitionsfreiheit, Gleichbehandlungsgebot, Verbot Lohnvorenthaltung, Verbot Herbeiführung schädlicher Lebensumgebungen, Vertreibungsverbot, Verbot Beauftragung von Gewaltausübungen, Verbot zur Beeinträchtigung von Rechtspositionen.

 

Verbot von umweltbezogenen Tätigkeiten:

  • Herstellung, Verwendung, Entsorgung von bestimmten Quecksilberverbindungen (internationale Vereinbarungen)
  • Herstellung, Verwendung, Entsorgung von persistenten organischen Schadstoffen (POS)
  • rechtswidrige Ausfuhr oder Einfuhr gefährlichen Abfalls (Basler Übereinkommen)

 

Sorgfaltspflichten:

  • Einrichtung Risikomanagement
  • Festlegung betriebsinterne Zuständigkeiten
  • Abgabe Grundsatzerklärung
  • Präventionsmaßnahmen im Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern
  • Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  • Einrichtung Beschwerdemanagement
  • Umsetzung Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Zulieferern
  • Dokumentation und Berichterstattung
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