Reporting- und Berichtsstandards

Reporting- und Berichtsstandards

Bei der Dimension der bestehenden globalen Herausforderung für das planetare Leben hat sich ein Paradigmenwechsel im Selbstverständnis von Unternehmensführungen vollzogen. Neben der Gewinnerzielung im Rahmen gesetzlicher Vorschriften wird gleichrangig von allen Unternehmerinnen und Unternehmern das nachhaltige Handeln als gesellschaftliche Verantwortung eingefordert. Dadurch soll nicht mehr reaktiv auf unerwünschte Auswirkungen mit neuen Auflagen reagiert werden, vielmehr wird die ständige Verbesserung und vor allem Vermeidung von unerwünschten Auswirkungen als aktive Aufgabe der Unternehmensführung angesehen.

CSRD-Berichtspflicht
In der Folge hat die Europäische Union Pflichten eine stufenweise Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten nach CSRD von ursprünglich circa 550 Unternehmen in Deutschland auf circa 15.000 berichtspflichtige Unternehmen beschlossen. Im Rahmen der neuen Berichtspflichten hätten sie viele Daten erheben und sie gemäß der teilweise bereits verbindlichen EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) berichten müssen.

Entlastungen durch die Omnibus-Verordnung der EU
Diese Pläne und Vorgaben zur CSRD-Berichterstattung werden mit der sogenannten Omnibus-Verordnung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im Frühjahr 2025 einer umfassenden Überarbeitung unterzogen. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen helfen, Bürokratieaufwand zu vermeiden, KMU zu entlasten und ihnen Planungssicherheit zu geben. Die Ende Februar 2025 durch die EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen müssen allerdings noch vom Europäischem Parlament und Rat beraten und verabschiedet werden. Angesichts der Änderungen und des laufenden Prozesses sollten Unternehmen überprüfen, inwieweit und wann sie von den Berichtspflichten betroffen sein werden. Die wichtigsten geplanten Anpassungen in Bezug auf die CSRD-Berichterstattung sind:

  • Weniger Unternehmen betroffen: Unternehmen sollen erst ab 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 50 Millionen Euro Umsatz oder mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme berichtspflichtig werden. Auch börsennotierte KMU würden demnach nicht mehr berichtspflichtig werden.
  • Reduzierte Komplexität: Auf die bisher vorgesehene sektorspezifische ESRS soll verzichtet werden. Zudem soll die Anzahl der Datenpunkte deutlich gesenkt werden. Weiterhin soll das Prüfniveau bei der weniger intensiven „limited assurance“ belassen und auf eine „reasonable assurance“ verzichtet werden.

Bereits zugestimmt haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union allerdings am 3. bzw. 14. April 2025 bereits dem sogenannten „Stop-the-Clock“-Vorschlag:

  • Verschiebung der CSRD-Berichtsfristen: Dieser sieht vor, die CSRD-Pflichten für Unternehmen der zweiten und dritten Welle um zwei Jahre nach hinten zu verlegen (vgl. Übersicht S.32). Die Berichtspflicht wird für große Kapitalgesellschaften demnach auf Geschäftsjahre verschoben, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen bzw. bei kapitalmarktorientierten KMU auf das Geschäftsjahr 2028. Allen laut der bisher geltenden Richtlinie (EU) 2022/2464 bereits für das Geschäftsjahr 2024 berichtspflichtigen Unternehmen wird dagegen kein Aufschub gewährt.

Indirekte Betroffenheit von KMU
KMU werden laut den europäischen Plänen wohl voraussichtlich nicht direkt berichtspflichtig werden. Gleichzeitig wird sich kein KMU jeglichem Berichtswesen entziehen können. Durch die Einbeziehung der Wertschöpfungs- und Lieferketten von Unternehmen mit Berichtspflicht werden diese bald viele Nachhaltigkeitsanforderungen bei ihren kleinen und mittleren Zulieferunternehmen einfordern und besonders beim Wechsel von Zuliefernden und Kundschaft wollen große Unternehmen nicht jedes Mal vor Geschäftsabschluss in kleinteilige Diskussionen um gesetzlich benötigte Leistungsindikatoren und Konformitätserklärungen geraten. Hier werden freiwillige Standards und auditierte Zertifikate vielen KMU als Türöffner bei großen Unternehmen dienen.

Das richtige Nachhaltigkeitszertifikat beziehungsweise der richtige Standard wird zum Wettbewerbsvorteil bei Geschäften mit großen Unternehmen und bei großen Projekten. Ähnlich wie sich die Qualitätszertifizierung in den vergangenen 20 Jahren entwickelt hat. Andererseits werden sich die Vergabe und Kosten von Krediten an KMU an den Nachhaltigkeitsanforderungen und Ratingkriterien der jeweiligen Kreditinstitute orientieren, die mit dem richtigen freiwilligen Nachhaltigkeitsnachweis unmittelbar erfolgen kann.

Aber auch hier plant die Europäische Kommission im Rahmen der Omnibus-Verordnung den damit verbundenen Aufwand für KMU zu begrenzen.

Vorgesehen ist mit dem in Arbeit befindlichen Voluntary SME-Standard (VSME) ein freiwilliger Berichtsstandard für KMU. Dieser ist als eine Art Obergrenze vorgesehen. Berichtspflichtige Banken und Unternehmen könnten von nicht CSRD-pflichtigen KMU in ihrer Wertschöpfungskette nach diesen Plänen zukünftig nicht mehr als diese Obergrenze an Informationen verlangen.

Obwohl KMU kaum mehr unter die Berichtspflicht fallen werden, sind sie also sehr gut beraten, sich mit den mittelbaren Auswirkungen der CSRD, ESRS (European Sustainability Reporting Standards) und TaxonomieVerordnung auf ihr Unternehmen rechtzeitig auseinanderzusetzen. Dafür ist es essenziell, sich aktiv einen Überblick über die zu erwartenden Nachhaltigkeitsnachweise aus der eigenen Liefer- und Wertschöpfungskette zu verschaffen (Zuliefernde/ Kundschaft/ Banken) und wie die erwarteten Leistungsnachweise erarbeitet werden können.

Die Erstellung eines aussagekräftigen Nachhaltigkeitsberichtes, der die Leistungen des Unternehmens in Bezug auf Nachhaltigkeit transparent und belastbar darstellt, erfordert eine gute Planung. Zu den notwendigen Vorarbeiten gehören beispielsweise die rechtzeitige Schulung der Mitarbeitenden, Strategiearbeit, Analysen, Datenerhebungen und die Einrichtung von IT-Tools.

Reporting- und Berichtsstandards

Zweck:
Hochwertige, transparente, zuverlässige und vergleichbare Berichterstattung zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG). Der Bericht soll Investoren und Kapitalmarktteilnehmenden Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen von Unternehmen liefern, um ihnen zu helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Ziel:
Vertrauen bei Stakeholdern ins Management und ins Unternehmen aufbauen; nicht finanziellen Risiken und Chancen durch angemessene Programme und aktives Risikomanagement verantwortungsvoll begegnen, die die Leistung des Unternehmens beeinflussen.

Beispiele:
DNK → Deutscher Nachhaltigkeits Kodex (einfacher Berichtstandard mit Fokus auf deutsche KMU)
ESRS → European Sustainability Reporting Standard (Berichtswerk, für berichtspflichtige Unternehmen laut CSRD)
GRI → Global Reporting Initiative (umfangreiches, weltweit anerkanntes Rahmenwerk zu ökologischen, sozialen und ökonomischen Aspekten)

Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)
Der DNK unterstützt Unternehmen darin, einen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu finden, gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und eine Nachhaltigkeitsstrategie aufzubauen. Derzeit wird der DNK weiterentwickelt und auf die europäischen Berichtsanforderungen abgestimmt. Ab 2025 sollen CSRD-konforme Angebote sowohl für nach CSRD berichtspflichtige, wie auch freiwillig berichtende Unternehmen (VSME) zur Verfügung stehen. Hinzu kommen umfangreiche Unterstützungs- und Schulungsangebote, die den Aufwand für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, insbesondere für KMU minimieren sollen.

Stufenweise Ausweitung der Berichtspflichten
nach CSRD gemäß dem Stop-the-Clock“-Vorschlag

(Stand Mai 2025):

Geschäftsjahr 2024
(erster Bericht 2025):

Große Unternehmen, die bereits der
Richtlinie über nichtfinanzielle Bericht-
erstattung (NFRD) unterliegen.

Geschäftsjahr 2027
(erster Bericht 2028):

Große Unternehmen ab 1.000 Mitarbei-
tenden sowie mehr als 50 Millionen Euro
Umsatz oder mehr als 25 Millionen Euro
Bilanzsumme, die bisher nicht unter die
Richtlinie über die nichtfinanzielle Bericht-
erstattung (NFRD) fallen.

Geschäftsjahr 2028
(erster Bericht 2029):

Börsennotierte KMU, kleine und nicht komplexe
Kreditinstitute, konzerneigene Versicherungsunternehmen
sowie außereuropäische Unternehmen mit über 150
Mio. € Nettoumsatz innerhalb der EU und mindestens
einer EU-Niederlassung oder einem EU-Tochterunternehmen.

 

Quelle: https://www.deutscher-nachhaltigkeitskodex.de

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