EU-Taxonomie Verordnung (Tax-VO)

Private und institutionelle Investoren und Finanzinstitute benötigen ein transparentes und vor allem untereinander vergleichbares Beurteilungssystem, damit die – vom „EU Action Plan“ – geforderten Nachhaltigkeitsfaktoren in ihre Ratingverfahren eingearbeitet werden können. Dieses System wurde 2020 mit der „EU-Taxonomie-Verordnung“ für nachhaltige Investitionen begonnen. Dieses bisher ökologische Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen folgt den strategischen Vorgaben des „European Green Deal“. Zusätzlich soll Greenwashing unterbunden werden.

Die Verordnung beinhaltet detaillierte Indikatoren und Definitionen, welche unternehmerischen Aktivitäten (geordnet nach sektorspezifischen NACE-Codes zur Klassifizierung der Wirtschaftszweige) in den folgenden Bereichen von Investierenden als ökologisch nachhaltig anerkannt werden dürfen:

Taxonomie Verordnung (Tax-VO) (gültig seit Januar 2020)
Klassifizierungssystem zur Identifikation ökologisch nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten in Unternehmen

 

Ökologische Wirtschaftsaktivitäten

  • bisher 183 Wirtschaftsaktivitäten als taxonomiefähig beschrieben (siehe Tax-VO (Anhang), entsprechend NACE Code) (erweiterbar)
  • Aktivitäten kategorisiert in ‘Grüne Aktivität’, ‘ermöglichende Aktivität’, ‘Übergangsaktivität’

Wirtschaftsaktivität ist taxonomiekonform, wenn:

  1. Aktivität eines der Umweltziele mit einem ‘wesentlichem Beitrag’ unterstützt (Substantial Contribution) (Anforderung siehe Rechtsakt)
  2. Aktivität keine erhebliche Beeinträchtigung der anderen Umweltziele darstellt (Do No Significant Harm, DNSH) (Anforderung siehe Rechtsakt)
  3. soziale Mindesstandards in Lieferkette einhalten werden (Social Minimum Safeguards)

 

Taxonomie-Bericht und Rating

  • Bericht von taxonomiefähigen und -konformen Tätigkeiten im Geschäftsbericht (Capex-KPI, Opex-KPI, Turnover-KPI)
  • Anteil von taxonomiekonformen Key Performance Indicators (KPIs, Schlüsselkennzahlen) zum Gesamtunternehmen fließen in Nachhaltigkeitsratings von Finanzinstituten ein
  • Nachhaltigkeitsratings von Finanzinstituten beeinflussen Finanzierungskosten und Fördermittel von Unternehmen

 

Rechtsakte zu folgenden Umweltzielen

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme

 

In der Tax-VO werden große berichtspflichtige Unternehmen aufgefordert, den Anteil ihres Kapitaleinsatzes (Investitionen, englisch CAPEX und Betriebsausgaben, englisch OPEX,) und ihrer Einnahmen (Umsatz, englisch Turnover) in den aufgeführten nachhaltigen Aktivitäten als Leistungsindikatoren (KPIs) zu melden. Der Beitrag des Anteils der nachhaltigen Aktivitäten zu den finanziellen Gesamtaktivitäten eines Unternehmens wird zukünftig bei den Ratings der Finanzinstitute genutzt. Diese Ratings beeinflussen dann die Finanzierungskonditionen eines Kredits, die Kosten bei Liquiditätsrisiken und auch den Zugang zu öffentlichen Fördermitteln für Unternehmen. Es wird erwartet, dass bald auch KMU von ihren Banken zu ökologischen Nachhaltigkeit-KPIs aufgefordert werden, was dann auch einen Großteil der Unternehmen betreffen wird.

Neben den beschriebenen finanzierungspolitischen Implikationen legt die EU-Taxonomie-Verordnung erstmals EU-Mindeststandards für nachhaltige ökologische Wirtschaftstätigkeiten fest. Diese gelten unabhängig von der Unternehmensgröße oder einem Finanzierungsbedarf. Diese Mindeststandards geben Unternehmen aller Größenordnungen Klarheit über die Erwartungen an zukünftiges ökologisch nachhaltiges Wirtschaften. Damit werden für Unternehmen anstehende, notwendige Anpassungen bis 2030 und 2050 planbar.

Bildquellen und Copyright-Hinweise
  • © FabrikaCr / iStock.com – Header_Website_1460_360_magazin.jpg