Nachhaltiges Wirtschaften von Unternehmen
Nachhaltiges Wirtschaften von Unternehmen
Nachhaltiges Wirtschaften von Unternehmen hat sich von einem selbstverpflichtenden zu einem gesetzlichen Thema entwickelt. Bis zur Formulierung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele im Jahr 2015 wurde das Thema Nachhaltigkeit weitgehend von Unternehmen über freiwillige CSR-Initiativen (Corporate Social Responsibility) aufgegriffen.
Betrachtet man die für wirtschaftliche Aktivitäten zutreffenden Themen der UN-Nachhaltigkeitsziele, ist zu erkennen, dass viele Aspekte dieser ESG-Themen (ESG = Environmental, Social and Corporate Governance ) schon lange vor ihrer Formulierung auch in unabhängigen Gesetzgebungen adressiert und in der EU mittlerweile größtenteils vereinheitlicht wurden. So unterhalten heutzutage viele KMU zur besseren Übersicht ein Rechtskataster. Zusätzlich stehen in allen behördlichen Betriebsgenehmigungen Anweisungen zu gesetzlichen Richtlinien und einzuhaltenden Grenzwerten, die die Themen Luft-, Lärm-, Wasser-, Boden-, Arbeits-, Gesundheits- und Tierschutz sowie Abfall, Arbeitssicherheit, Finanzberichtswesen und vieles mehr betreffen.
Bild Gesetzeslandschaft in Bezug auf UN-Nachhaltigkeitsziele für Unternehmen (beispielhaft)


Alle diese Gesetzeswerke dienen in ihrem ökonomischen Aspekt demselben Zweck. Auswirkungen unternehmerischen Handelns, die erhebliche externalisierte Kosten in Gesellschaft und Umwelt verursachen würden, werden der oder dem Verursachenden zugeordnet und über den Produktpreis an die jeweiligen Nutzenden weitergegeben (nach dem Motto: „machst‘e dreckig, machst‘e selber sauber“). Die Gesellschaft vermeidet damit Allgemeinkosten.
- © Dilok Klaisataporn / Getty Images – Piktogramme Nachhaltigkeit Blätter (3401_piktogramme-nachhaltigkeit-blaetter.jpg)