EU-Strategien für die Transformation der Wirtschaft
Seit der Vereinbarung der UN-Nachhaltigkeitsziele und des Pariser Klimaabkommens haben sich immer mehr Staaten und -gemeinschaften dem Thema Nachhaltigkeit ernsthaft angenommen und sich selbstverpflichtende Nachhaltigkeitsziele gesetzt. Unter diesen haben Klimaerwärmung und Biodiversität besondere Priorität eingenommen. So hatte die EU als erste globale Region die Klimaneutralität bis 2050 als verpflichtendes strategisches Nachhaltigkeitsziel formuliert.
Bei der großen Dimension der zuvor beschriebenen Herausforderungen und Aufgaben setzt man in der EU hauptsächlich auf zwei Prinzipien, um das erklärte strategische Ziel zu erreichen:
- die Lenkung von großen zukunftsgerichteten Finanzströmen der privaten und institutionellen Investitionswirtschaft in nachhaltige Technologien und Unternehmungen,
- die verursachergerechte Zuteilung von negativen Umweltauswirkungen als Kosten (zum Beispiel CO2-Abgabe, Pfandsysteme, Abfallabgaben) über einen Produkt-Lebenszyklus und die Begrenzung von Verschmutzungsrechten (zum Beispiel Zertifikatehandel, Bundesimmissionsschutzverordnungen, Düngemittelverordnung).
Die beiden Prinzipien der EU nehmen besonders zwei bedeutende Wirtschaftsbereiche in die Verantwortung: Finanzinstitutionen und Unternehmen der Realwirtschaft. Von ersteren erwartet man nachhaltiges Investieren, von den zweiten nachhaltiges Handeln.
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