Handlungshilfe zur Einführung eines Ausbildungsbotschafter-Projekts
Rechtliche Fragen sollen die Arbeit nicht blockieren, müssen aber grundsätzlich geklärt sein. Es geht vor allem um transparente Einwilligungen, Datenschutz, Versicherung und einen klaren Verhaltensrahmen. Die folgenden Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung. 6.1 Einverständniserklärungen Die Teilnahme der Auszubildenden sollte schriftlich festgehalten werden, mit: – Zustimmung des Auszubildenden, – Zustimmung des Ausbildungsbetriebs (inkl. Freistellung), – bei Minderjährigen: Unterschrift der Erziehungsberechtigten, – gesonderter Einwilligung für Foto- und Videoaufnahmen. Ein einfaches Formular, das von Kammer, Betrieb und Auszubildendem unterschrieben wird, reicht in der Regel aus. Sie finden ein Beispiel aus Baden-Württem- berg unter www.ausbildungsbotschafter.online. 6.2 Datenschutz Im Projekt werden personenbezogene Daten verarbeitet (Kontaktdaten, Einsatzpläne, Bilder). Wichtig ist: – nur erforderliche Daten zu erheben, – transparent festzuhalten, wo und wie sie gespei- chert werden, – eine Speicherdauer zu definieren, – Bilder und Zitate nur mit Einwilligung zu nutzen, – das Vorgehen mit Datenschutzbeauftragten oder Rechtsabteilung abzustimmen. Ziel ist ein klarer, nachvollziehbarer Umgang mit Daten – kein kompliziertes Konzept. 6.3 Versicherungsschutz Vor Projektstart sollte der Versicherungsschutz geklärt werden: – Wie sind Botschafter bei Einsätzen versichert (Unfall, Haftpflicht)? – Greift der Schutz über Betrieb, Kammer oder andere Träger? – Wie ist die An- und Abreise abgedeckt? Die Klärung erfolgt mit den zuständigen Stellen (Rechts- bereich, Versicherungsträger, ggf. Schule) und wird intern dokumentiert. Handlungshilfe zur Einführung eines Ausbildungsbotschafter-Projekts www.rkw-kompetenzzentrum.de 13 6.4 Verhaltenskodex für Ausbildungsbotschafter Ein kurzer Verhaltenskodex gibt Sicherheit und Orientierung, z. B. mit folgenden Punkten: – respektvoller Umgang mit Schülern und Lehrkräften, – politische und weltanschauliche Zurückhaltung während der Einsätze, – keine Abwertung anderer Berufe, Betriebe oder Schulformen, – vertraulicher Umgang mit persönlichen Informationen, – Zuverlässigkeit (pünktlich, rechtzeitige Abmeldung bei Ausfall), – Einhaltung von Absprachen mit Kammer und Betrieb. Eine knappe Seite, bei der Schulung besprochen und von den Botschaftern anerkannt, ist in der Regel ausreichend. Ausblick auf Teil II Mit Teil I haben Sie die Grundlagen gelegt: Sie wissen, warum Ausbildungsbotschafter sinnvoll sind, welche Ziele Sie verfolgen, welche Zielgruppen beteiligt sind, wie das Projekt organisiert wird und welche Ressourcen nötig sind. Der nächste Schritt und damit Teil II ist die Umsetzung in der Praxis.