Regelungen überprüfen und anpassen

Auch wenn die Projektgruppe sehr sorgfältig an den Vereinbarungen zur mobilen Arbeit gearbeitet hat, werden nach Abschluss und Inkrafttreten der Regelungen noch Lücken, unerwartete Probleme oder als ungerecht empfundene Regelungen auftreten. Der Grund dafür ist: Man kann nicht alles bis ins Detail vorhersehen und regeln. Je tiefer man in die „Materie“ eindringt und ins Detail geht, desto mehr Einzelfälle treten auf, die möglicherweise regelungsbedürftig sind. Umfassend ist nur das ganz Allgemeine. Für den Umgang mit solchen offenen Fragen sind daher Gelassenheit und Anpassungsfähigkeit sinnvoll:

  • Gelegenheiten zum Feedback schaffen, Meinungen einholen und Ideen sammeln. Adressat und Sammelstelle können der Personalbereich oder ein Betriebsrat sein.
  • Bei Umsetzungsproblemen und für Mitarbeitende als unpassend oder ungerecht empfundenen Lösungen sollte nachsteuert werden.
  • Im Einzelfall kann entschieden werden, ob neue Regelungen im Detail erforderlich sind oder wo unbürokratisch – im „Geiste“ der Vereinbarung und ihrer Präambel – eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.
  • Einen Anpassungsbedarf können auch neue betriebliche Entwicklungen und gesetzliche Veränderungen schaffen.

Nach rund einem Jahr sollte eine Bilanz im Hinblick auf die Wirkungen und die Zufriedenheit mit den Regelungen zur mobilen Arbeit gezogen werden (Stowasser & Suchy 2020). Dies kann gerade bei kleinen und „übersichtlichen“ Unternehmen mit überschaubarem Aufwand erfolgen. Dabei sollten inhaltlich die betrieblichen Regelungsbereiche und Handlungsfelder abgedeckt werden. Ähnlich wie bei der Bestandsaufnahme zu mobiler Arbeit am Anfang des Projekts kann entlang eines nicht allzu kleinteiligen Fragebogens festgestellt werden: „Was läuft gut? Was läuft nicht so gut? Wo besteht noch Handlungsbedarf?“

Im Hinblick auf Partizipation ist es wichtig, dass alle Akteurinnen und Akteure im Betrieb mit ihren Meinungen und Einschätzungen zu Wort kommen können. Neben Antworten auf Fragebögen sollten ausführlichere Stellungnahmen zu Stärken und Schwächen der Regelungen bei der Bilanzierung möglich sein, um gehaltvolle Feedbacks zu erhalten. Die Federführung für die Evaluation kann bei der Geschäftsführung liegen, die dabei für Transparenz hinsichtlich des Vorgehens und der Ergebnisse sorgt und Diskussionsbereitschaft mitbringen sollte.

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