Technische Ausstattung
Die Sicherstellung des Informationsflusses mit Hilfe leistungsfähiger Kommunikations- und Informationstechnik ist entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung von ortsflexibler Arbeit. Dazu gehören die Zugriffsmöglichkeiten auf betriebliche Dokumente, deren Bearbeitung in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen sowie auch der Austausch mit Externen. Je nach Art der Tätigkeit ist bei ortsflexibler Arbeit also eine Grundausstattung an Hard- und Software in Verbindung mit einem internetbasierten Zugriff auf das Firmennetzwerk inklusive benötigter Dateien unerlässlich (Kaczynska et al. 2021).
- Kollaborations-/Projektmanagement-Softwares (z. B. Trello oder Asana) und Kommunikationssoftwares (z. B. Slack, Microsoft Teams, Google Hangouts, Zoom) machen die Koordination von Arbeitsaufgaben und die Zusammenarbeit von Beschäftigten ortsunabhängig möglich (ebd.). Auch der mobile Zugriff auf Kernprozesse (z. B. SAP-Lösungen, Microsoft Access etc.) kann, je nach Tätigkeitsprofil, notwendig sein.
- Betriebe mit einem hohen Datenaustausch-Volumen müssen besonders auf die Qualität der Daten- und Serverbindungen achten und entsprechende Absprachen mit den Beschäftigten treffen (ebd.). Vielfach stellen Unternehmen ihren Beschäftigten – je nach ihren finanziellen Möglichkeiten – Arbeitsmittel zur Verfügung. Häufig handelt es sich um ein eingerichtetes Arbeitsgerät (z. B. Firmennotebook) und teilweise auch um zusätzliches Zubehör (Kopfhörer, Kamera etc.). Weitere IT-Ausstattung wird häufig nur nach Vereinbarung gestellt bzw. bezuschusst (Hofmann et al. 2021a).
- Generell besteht auch die Möglichkeit, private Hard- und Software (BYOD: Bring Your Own Device-Regelung) einzusetzen, sofern dies zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber vereinbart wird. Solch eine Regelung birgt jedoch Risiken: Arbeitgebende haben dann deutlich weniger Einfluss und Kontrolle über den Datenschutz und die Datensicherheit (BfDI 2020).
- Der Homeoffice-Arbeitsplatz ist ein gesonderter Arbeitsplatz, dessen Hard- und Software auf den neuen Stand gebracht werden muss, was einen Kostenfaktor darstellt. Betriebe und Beschäftigte haben hier im Rahmen einer individuellen oder allgemeinen Vereinbarung Regelungen zu treffen.
Dieser Leitfaden ist Teil der Arbeitshilfe „Homeoffice und mobile Arbeit bewusst gestalten“. Weitere Dokumente und Tools finden Sie unter rkw.link/mobilearbeit. |
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