Der rechtliche Rahmen

Bei der Gestaltung von mobiler Arbeit und Homeoffice sind Gesetze aus sehr unterschiedlichen Rechtsgebieten zu beachten. Von hoher Bedeutung sind die Normen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die betriebliche Mitbestimmung in Betrieben mit Betriebsrat, der personenbezogene Datenschutz und die betriebliche Datensicherheit.

Während der Pandemie gab es für alle Beschäftigten, deren Arbeitstätigkeit eine Arbeit von zuhause zuließ, eine Pflicht des Arbeitgebenden zum Angebot von Homeoffice. In großer Geschwindigkeit wurden pragmatische Lösungen etabliert. Sie waren im Großen und Ganzen wirtschaftlich erfolgreich und fanden Zuspruch bei den betroffenen Beschäftigten, wiesen aber Regelungslücken beim Arbeits- und Gesundheitsschutz auf. Ein Beispiel dafür ist die fehlende Geltungskraft der Arbeitsstättenverordnung.

Noch immer fehlen klare rechtliche Regelungen, die auf mobiles Arbeiten zugeschnitten sind und den unterschiedlichen Formen ortsunabhängigen Arbeitens von zuhause und unterwegs Rechnung tragen. Die Politik diskutiert derzeit mit den Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern über neue gesetzliche Regelungen, die spezifisch auf mobile Arbeit zugeschnitten sind.

Ein gesetzlicher Rahmen für den Arbeitsschutz ist allerdings bereits gegeben. Es gilt das Arbeitsschutzgesetz, das die Arbeitgebenden dazu verpflichtet, Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden zu ergreifen. Im Gesetz enthalten sind die Verpflichtung zur Erfassung der geleisteten Arbeitszeit, zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung physischer und psychischer Belastungen und zur Durchführung von Unterweisungen zum Gesundheitsschutz.

Auch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) mit der Festlegung maximaler werktäglicher Arbeitszeiten, der Einhaltung von Pausen und Ruhezeiten und der Sonn- und Feiertagsruhe gilt unbeschränkt (zu den Regelungen des Arbeitsschutzes bei mobiler Arbeit siehe Backhaus et al. 2021).

   

Dieser Leitfaden ist Teil der Arbeitshilfe „Homeoffice und mobile Arbeit bewusst gestalten“. Weitere Dokumente und Tools finden Sie unter rkw.link/mobilearbeit.
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